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Warum eine Fischerprüfung?
Die staatliche Fischerprüfung ist Voraussetzung dafür, in Deutschland legal angeln zu dürfen. Sie dient dazu, dass du die notwendigen Kenntnisse über Fische, Gewässer, Gerätschaften und die geltenden Gesetze erlangst.
Möchtest du die faszinierende Welt des Angelns entdecken und deinen eigenen Fischereischein erwerben? Dann ist unser Kurs zur staatlichen Fischerprüfung genau das Richtige für dich!
Der 1. Fischereiverein Zirndorf führt jedes Jahr einen erfolgreichen Ausbildungskurs zum Erwerb des staatlichen Fischereischeins durch. Das für die staatliche Prüfung erforderliche Wissen wird Ihnen in unserem Kurs von erfahrenen Ausbildern vermittelt.
Laut Prüfungsbehörde dürfen Anmeldungen am ersten Lehrgangstag nicht mehr angenommen werden. Bitte schließen Sie Ihre Anmeldung zu unserem Lehrgang bis zum Anmeldeschluss ab. Anmeldungen im Nachhinein können nicht mehr berücksichtigt werden!
In unserem umfassenden Kurs bereiten wir dich optimal auf die Prüfung vor. Dabei behandeln wir folgende Themengebiete:
Die Fischerprüfung in Bayern besteht hauptsächlich aus fünf verschiedenen Themengebieten. Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten). Wir bieten ein deutlich höheres Angebot der Unterrichtsstunden an.
Die theoretische Fachgebiete müssen mindestens je fünf Stunden besucht werden
Die praktische Fachgebiete müssen mindestens je drei Stunden besucht werden.
Die Lehrgangsgebühren beinhalten alle Lehrmaterialien und eine einmalige Prüfungsgebühr.
Die Online-Prüfung wird mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten angeboten und setzt die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang voraus. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann diese beliebig oft wiederholt werden.
Nach der Einlasskontrolle weist Ihnen der Prüfungsleiter den vom System willkürlich ausgewählten Platz zu. Geben Sie zur Aktivierung Ihres Prüfungsplatzes den in Ihrem Ladungsschreiben angegebenen Prüfungs-PIN am PC ein. Warten Sie an Ihrem Platz auf weitere Anweisungen des Prüfungsleiters. Erst nach dem Startschuss des Prüfungsleiters dürfen Sie mit der Prüfung beginnen. Jedem Prüfungsteilnehmer werden 60 zufällig ausgewählte Fragen aus dem verbindlichen Fragenkatalog an seinem PC angezeigt. Für die Beantwortung von jeweils 12 Fragen aus den fünf theoretischen Fachgebieten haben Sie 1 Stunde Zeit. Eine praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht. Bei Verstoß gegen die Prüfungsordnung (7 Abs. 3 AVBayFiG) findet ein Ausschluss von der Prüfung statt. Diese gilt unerheblich vom tatsächlichen Ergebnis als nicht bestanden. (LFV-Bayern) Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 45 von 60 Fragen, sowie in jedem der fünf theoretischen Themengebiete mindestens 50% der 12 Fragen richtig beantwortet sind. Für die Fischerprüfung hat man insgesamt 60 Minuten Zeit.
Registrieren Sie sich Online unter: https://fischerpruefung-online.bayern.de
Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie hier: https://lfvbayern.de/download/registrieranleitung-fischerpruefung-online
Sie benötigen nur Teil 1 der Anleitung Teil 2 übernehmen wir für Sie. Nach der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie eine Teilnehmernummer
Downloaden Sie die Datei: Formular_Anmeldung_Fischerkurs.pdf, füllen die Felder mit ihren persönlichen Angaben und der Teilnehmernummer, unterschreiben Sie und schicken das Formular an unsere Email: lehrgang-1fvz@web.de
Mit Eingang einer Anzahlung von 50,00 € bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn sichern Sie sich Ihren Platz in unserem Kurs. Der Lehrgang startet bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen
Herzlichen Dank für Ihre Anmeldung! Mit Ihrer Anzahlung von 50€ sichern Sie sich Ihren Platz und bestätigen, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Teilname sowie für die Anmeldung zum Vorbereitungskurs für die Staatliche Fischerprüfung bei Fischerkurs des 1. Fischereiverein Zirndorf e.V.
Mit Zahlung der Kursgebühr erkennt der Kursteilnehmer die AGB´s des Fischerkurs an.
Die nachfolgenden AGB´s gelten für die Teilnahme an den Lehrgang des 1. Fischervereins Zirndorf e.V. So wie auch für alle angebotenen Leistungen im Rahmen des Lehrgangs.
Die vom Fischereiverein Zirndorf e.V. bereitgestellte Lehrmaterial bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Kursanbieters.
Der Kursanbieter haftet nicht bei nicht Bestehen der Prüfung. Der Unterricht wird so gestaltet, dass durch regelmäßige und aufmerksame Teilnahme der Kursteilnehmer es jederzeit möglich ist durch Selbststudium, die Prüfung zu bestehen. Der 1. Fischereiverein Zirndorf e.V. haftet in keine Weise für Schäden die vom Teilnehmer hervorgerufen wurden. Weder bei unsachgemäßer Handhabung im Praxisunterricht noch für materielle und personelle Schäden.
Bei Anmeldung erhalten Sie zeitnah von uns eine Rechnung über die zu entrichtenden Kursgebühren sowie unsere Kontodaten bzw. Zahlungsmöglichkeiten. Eine Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Zahlungseingang. Die schriftliche Anmeldung erlangt ihre Wirksamkeit durch Zahlung der Kursgebühren zum Fälligkeitstag. Eine Minderung der Kursgebühr ist nach Entrichtung nicht mehr möglich.
Ihre Anmeldung können Sie bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn mit Begründung kostenfrei widerrufen
Der 1. Fischereiverein Zirndorf e.V. behält sich aus organisatorischen und technischen Gründen geringfügige Änderungen vor. Teilnehmer die zu Kursbeginn das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Als Gerichtsstand wird Fürth bestimmt.
Der Landesfischereiverband Bayern e.V. ist verpflichtet, Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren und Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung einzuholen:
Ihre Daten werden ausschließlich für den Zweck der Anmeldung und zur Durchführung der Vorbereitungslehrgänge und zur Fischereiprüfung erhoben und verarbeitet.
Die Erhebung der Daten erfolgt auf der Grundlage des Fischereigesetzes Bayern (FischG), der Landesfischereiverordnung (LFischVO) und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Der Landesfischereiverband Bayern e.V. ist mit der Organisation und Durchführung der Vorbereitungslehrgänge und der Fischereiprüfung offiziell beauftragt. Diesem obliegen die ordnungsgemäße Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und die dazugehörige Dokumentation.
Der Landesfischereiverband Bayern e.V. hat in diesem Zusammenhang die erforderliche und zweckgebundene Datenverarbeitung auf Dauer sicherzustellen. Dazu gehören die Erhebung erforderlicher Daten, das Führen von Teilnehmerlisten, die Auswertung von Prüfungen, die gesetzlich vorgesehenen anonymisierten Meldungen an Ministerien u.a.
Alle organisatorisch mitwirkenden Personen (Lehrgangsleiter, Ausbilder, Referenten u.a) sind auf den Datenschutz verpflichtet und haben Maßnahmen zum Datenschutz anzuwenden.
Die Auswertung der Prüfungsunterlagen wird durch eine neutrale Stelle vorgenommen, die vertraglich und weisungsgebunden vom Landesfischereiverband beauftragt ist.
Die Aufbewahrung der Daten und deren Löschung erfolgt entsprechend aktuell geltenden Verordnungen des Landes Bayern.
Eine Übermittlung an Dritte oder zu anderen Zwecken findet nicht statt.
Der Landesfischereiverband Bayern e.V. stellt entsprechend geltendem Recht einen angemessenen technischen und organisatorischen Datenschutz sicher. Bei vermuteter Verletzung des Datenschutzes können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Landesfischereiverbandes Bayern wenden.
Der 1. Fischereiverein Zirndorf führt jedes Jahr einen erfolgreichen Ausbildungskurs zum Erwerb des staatlichen Fischereischeins durch. Das für die staatliche Prüfung erforderliche Wissen wird Ihnen in unserem Kurs von erfahrenen Ausbildern vermittelt.